Die genannten Abfälle sind getrennt in Container zu laden, da sonst Transport, Behandlung, Lagerung oder Ablagerung nicht möglich ist. Es dürfen nicht geladen werden: Grundwasser- und umweltgefährdende Stoffe, Altreifen, feuergefährliche, brennbare, ätzende und explosive Stoffe. Bei Nichteinhaltung o. g. Angaben und Beanstandungen durch die Behörden gehen zusätzliche Aufwendungen und Folgekosten zu Lasten des Auftraggebers.
Alle unsere Leistungen liegen ausschließlich unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sowie des KrWfAbfG und des StGB jeweils in der
letzten Fassung zu Grunde, zu deren Einhaltung sich der Auftraggeber nachstehend verpflichtet und bei Nichteinhaltung haftet.
Hinweis, Belehrung und Erklärung: Der Auftraggeber oder Bevollmächtigte erklärt, daß die erforderliche Genehmigung zum Aufstellen des Containers auf öffentliches Gelände vorliegt sowie die StVO beachtet wird, d. h. zu sichern und bei Dunkelheit zu beleuchten ist. Das Abstellen/Abholen von Containern mittels LKW auf privaten Grund und Boden erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers/Bevollmächtigten. Für Schäden in Verbindung der Gestellung (Anlieferung/Abholung) übernehmen wir keine Haftung. Bei Beschädigung fremder Sachen stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer bzw. dessen Haftpflichtversicherer von etwaigen Ansprüchen frei.

Gerichtsstand : Amtsgericht Bernau