Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller unsere nachstehenden
Geschäftsbedingungen an. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen
Zustimmung. Entgegenstehende Klauseln in Bedingungen der Besteller
sind für uns nicht verbindlich.

2. Die Stader Gehwegreinigung GmbH - nachfolgend Unternehmen genannt -
verpflichtet sich zur Durchführung des erteilten Auftrags. Ein erteilter Auftrag
kann vom Besteller nur solange widerrufen werden, wie das Unternehmen
noch keine Maßnahmen zur Durchführung getroffen hat.

3. Der Besteller haftet für alle Schäden, die durch Befahren von Privatgrund entstehen.

4. Bereits bestellte Waren müssen vom Besteller auch bei späterem Nichtgefallen
abgenommen werden.

5. Eine Haftung seitens des Unternehmens entfällt für Materialschäden an Pflanzen
jeder Art. Diese sind Durchläufer zum Lieferanten.

6. Bei Aufräumungs- und Entrümpelungsarbeiten haftet das Unternehmen nicht für
Folgeschäden, die z. B. durch morsches Mauerwerk entstehen. Ebenso entfällt
die Haftung für sperrige Gegenstände, die zerlegt werden müssen, sofern dieses
im Auftrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

7. Die Stader Gehwegreinigung GmbH stellt die vereinbarten Container, deren Anzahl
und Größe telefonisch oder schriftlich festzulegen ist, dem Besteller zur Verfügung.
Die Entleerung erfolgt an den vorher bestimmten Zeitpunkten oder auf Anforderung
durch den Besteller.

8. Der Besteller wurde darauf hingewiesen, dass das Stellen eines Containers auf
öffentlichem Grund einer Genehmigung bedarf. Er hadtet somit für alle Schäden, die
aus der Nichtbeachtung der Genehmigungspflicht entstehen.

9. Die Abfuhr und die Entleerung der Behälter erfolgt nach Absprache mit dem Besteller.
Bestehende Fahrpläne seitens des Unternehmens sind dabei zu berücksichtigen. Der
Unternehmer verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Beseitigung der Abfuhrstoffe.
Eine Haftung entfällt bei Vorliegen von höherer Gewalt. unzumutbaren
Verkehrssituationen, Naturkatastrophen, Streiks und amtlichen Eingriffen.

10.Der Besteller verpflichtet sich die angemieteten Behälter ordentlich und sachgemäß
zu behandeln. Er haftet für fahrlässige Beschädigungen der Behälter und verpflichtet
sich, entstehende Reparaturarbeiten oder Wiederbeschaffungskosten von
unbrauchbaren Behältern zu ersetzen. Zu ersetzen sind die nachgewiesenen Kosten
für Reparatur oder Ersatzbeschaffung.

11.Der Besteller verpflichtet sich, für eine vereinbarungsgemäße Befüllung der Behälter
und Container zu sorgen und gewährleistet, dass nur die in der Vereinbarung
bezeichneten Abfallstoffe eingefüllt werden. Sondermüll darf nicht eingebracht werden.

12.Jegliche Zusagen oder Auskünfte unseres Personals sind unverbindlich und bedürfen
zur Rechtswirksamkeit der Zustimmung unserer Geschäftsleitung.

13. Erfüllung und Gerichtsstand ist Stade.