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ROHPROG GmbH

Sperrmüll

Sperrige Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in den Mülltonnen eingefüllt werden können. Sperrmüll fällt bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder z.B. Kellerausräumungen an.

Z.B.:

  • Möbel
  • Matratzen
  • Teppiche

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Restmüll
  • Sonderabfall wie Batterien, Farben und Lacke
  • Elektroaltgeräte und Kühlgeräte
  • Altreifen
  • Gartenabfälle

Allgemeine Hinweise: Für einen vorschriftsmäßigen und gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.