Sperrmüll
Sperrige Haushaltsgegenstände, die auf Grund ihrer Größe oder ihres Gewichtes nicht in den Mülltonnen eingefüllt werden können. Sperrmüll fällt bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder z.B. Kellerausräumungen an.
Z.B.:
- Möbel
- Matratzen
- Teppiche
Nicht zum Sperrmüll gehören:
- Restmüll
- Sonderabfall wie Batterien, Farben und Lacke
- Elektroaltgeräte und Kühlgeräte
- Altreifen
- Gartenabfälle
Allgemeine Hinweise: Für einen vorschriftsmäßigen und gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.