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Bauschutt Rheinisch-Bergischer Kreis

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Auf der nächsten Seite finden Sie alle notwendigen Kosten, Preise und Angebote.
Dort können Sie einen Container für Bauschutt in Rheinisch-Bergischer Kreis mieten.


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Was darf in den Bauschuttcontainer für Rheinisch-Bergischer Kreis?

Bauschutt ( Kantenlänge max. 50 cm )

Bauschutt besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien die bei Baumaßnahmen anfallen z.B.:

• Mauerwerk
• Ziegelsteine
• reiner Betonabbruch
• Fliesen und Kacheln
• Dachziegel
• Mörtel- und Putzreste
• Waschbecken und Toiletten

Kantenlängen von > 50 cm sind bei der Bestellung
anzugeben.

Ausgeschlossen sind z.B.:
• alle flüssigen Abfälle
• Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
• Gas- oder Porenbeton
• Metalle z.B.Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
• Strohmatten und Rabitzdrahtwände
• Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
• Gips- und Gipskartonplatten
• Styroporplatten oder Teeranhaftungen
• Glasreste
• Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen

Achtung:
Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt sein, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (wesentlich teuerer) entsorgen.

Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Bauschutt / Leichtbaustoffe ( Kantenlänge max. 50 cm )

Bauschutt aus Leichtbaustoffen besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien die bei Baumaßnahmen anfallen z.B.:
Gasbeton, Porenbeton, Ytong, Bimsstein

und natürlich alle zulässigen Stoffen gem. der Deklaration: Bauschutt
( siehe Info Bauschutt )

Ausgeschlossen sind z.B.:
• alle flüssigen Abfälle
• Bodenaushub, oder Lehm
• Metalle z.B.Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
• Strohmatten und Rabitzdrahtwände
• Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
• Gips- und Gipskartonplatten
• Styroporplatten oder Teeranhaftungen
• Glasreste
• Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen

Achtung:
Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt sein, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (wesentlich teuerer) entsorgen.

Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Bauschutt / Leichtbaustoffe ( Kantenlänge max 50 cm )

Bauschutt aus Leichtbaustoffen besteht ausschließlich aus mineralischen Materialien die bei Baumaßnahmen anfallen z.B.:
Gasbeton, Porenbeton, Ytong, Bimsstein

und natürlich alle zulässigen Stoffen gem. der Deklaration: Bauschutt
( siehe Info Bauschutt )

Ausgeschlossen sind z.B.:
• alle flüssigen Abfälle
• Bodenaushub, oder Lehm
• Metalle z.B.Moniereisen, Streckmetall, Heizkörper oder Kabel
• Strohmatten und Rabitzdrahtwände
• Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
• Gips- und Gipskartonplatten
• Styroporplatten oder Teeranhaftungen
• Glasreste
• Kunstoffolien, Farbeimer und Lackdosen

Achtung:
Falls der Container nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt sein, müssen wir diesen Container als Baumischabfall (wesentlich teuerer) entsorgen.

Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

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