
Sie möchten Altholz behandelt, Altholz unbehandelt für Gifhorn entsorgen.
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Dort können Sie einen Container für Altholz in Gifhorn mieten.
Abbruchholz besteht aus sortenrein gesammelten Holzabfällen aus Baumaßnahmen.
Es kann behandelt oder unbehandelt sein. Abbruchholz besteht meist aus:
• Holz ähnlichen Stoffen wie Schaltafeln
• Fensterrahmen (ohne Scheiben)
• Parkett und Bodenbretter
• Türen
• Paletten aus Holzwerkstoffen
Ausgeschlossen sind z.B.: Eisenbahnschwellen oder imprägnierte Hölzer
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Altholz ist naturbelassenes Vollholz ohne eine Oberflächenbehandlung wie Anstrich, Lasur, Lackierung oder Imprägnierung.
Dazu gehören:
• Balken und Bretter
• Furnierholz
• Paletten und Kisten
• Holzkisten
• Schnittreste
Bitte berücksichtigen Sie: Behandeltes oder kontaminiertes Holz hat in diesem Container nichts zu suchen. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden.
Ausgeschlossen sind z.B.:
• Eisenbahnschwellen
• druckimprägniertes Holz z.B. Zäune oder imprägnierte Sichtschutzwände
• mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
• Baumstämme, Baumstubben und Wurzeln
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Altholz besteht aus sortenrein gesammelten Holzabfällen aus Baumaßnahmen.
Es kann behandelt oder unbehandelt sein. Altholz besteht meist aus:
• Holz ähnlichen Stoffen wie Schaltafeln
• Fensterrahmen (ohne Scheiben)
• Parkett und Bodenbretter
• Türen
• Paletten aus Holzwerkstoffen
• Balken und Bretter
• Furnierholz
• Paletten und Kisten
• Holzkisten
• Schnittreste
Bitte berücksichtigen Sie: Kontaminiertes Holz (z.B. Eisenbahnschwellen) hat in diesem Container nichts zu suchen. Diese Abfälle müssen separat entsorgt werden.
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
Mischholz umfasst unbehandeltes Holz und behandeltes, verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindung in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, z.B.:
• Balken und Bretter
• Furnierholz
• Paletten und Kisten
• Holzkisten
• Schnittreste
• Holzähnliche Stoffe wie Schaltafeln
• Parkett und Bodenbretter
• Türen
• Paletten aus Holzwerkstoffen
Ausgeschlossen sind u.a.: Eisenbahnschwellen oder imprägnierte Hölzer (z.B. Jägerzaun)
Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.
> Weitere Informationen zum Containerdienst Gifhorn
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