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Altholz behandelt, Altholz unbehandelt Ahrweiler

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Was darf in den Altholzcontainer für Ahrweiler?

Altholz A1 bis A3 (unbelastet)

Definition gemäß Altholzverordnung:
naturbelassenes, verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel


- Beispiele für zugelassene Abfälle:
- Bauholz, Spanplatten, OSB-Platten
- Paletten aus Vollholz (Euro-/Industriepaletten)
- Verschnitte, Abschnitte und Späne aus Holzwerkstoffen
- Dielen, Bodenbretter und Bretterschalungen aus dem Innenausbau
- Türblätter und Zargen von Innentüren
- Profilbretter für die Raumausstattung, Deckenpaneele, Zierbalken
- Möbelteile aus Vollholz oder Spanplatten
- Transportkisten aus Holzwerkstoffen
- Obst/Gemüse- und Zierpflanzenkisten aus Vollholz
- Sperrmüllaltholz
- Kabeltrommeln (Herstellung nach 1989)


Beispiele für ausgeschlossene Abfälle:
- Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle
- Munitionskisten und Kabeltrommeln hergestellt vor 1989
- Altholz von Schadensfällen (Wohnungsbrand)
- Holzfachwerk und Dachsparren
- kesseldruckimprägnierte Hölzer, z. B. Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
- lackierte Fenster, Fensterstöcke und Türen aus dem Außenbereich
- Gartenzäune, Jägerzäune behandelt mit Holzschutzmitteln
- grundsätzlich alle Hölzer welche mit Holzschutzmitteln behandelt wurden

Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

Altholz A4 (belastet)

Definition:
Unter diese Altholzkategorie fallen alle schadstoffbelasteten Hölzer, welche durch die Behandlung mit Holzschutzmittel vor Insektenbefall, Pilzbefall und zur Herabsetzung der Entflammbarkeit behandelt wurden oder durch eine andere Art und Weise eine chemische Kontamination aufweisen.


Beispiele für zugelassene A4-Hölzer:
- Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle
- Munitionskisten und Kabeltrommeln hergestellt vor 1989
- Altholz von Schadensfällen (Wohnungsbrand)
- Holzfachwerk und Dachsparren
- kesseldruckimprägnierte Hölzer, z. B. Palisadenhölzer, Sichtschutzwände
- lackierte Fenster, Fensterstöcke und Türen aus dem Außenbereich
- Gartenzäune, Jägerzäune behandelt mit Holzschutzmitteln
- grundsätzlich alle Hölzer welche mit Holzschutzmitteln behandelt wurden

Beispiele für ausgeschlossene Abfälle:
- PCB-Altholz gemäß nachfolgender Definition:
- Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung ist und nach deren Vor-
schrift zu entsorgen ist
- PCB-Belastete Dämm- und Schallschutzplatten
- Quecksilberbelastete Althölzer mit einem Quecksilbergehalt von mehr als 0,0001
Gewichtsprozenten

Allgemeine Hinweise:
Für einen gefahrlosen Transport dürfen Sie den Container maximal bis zur Ladekante befüllen.

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